Herzlich willkommen!

Auf dieser Internetseite wollen wir Ihnen unsere Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe in Landshut vorstellen. Wenn Sie Fragen zu unserer Schule und unseren Ausbildungen haben, dann wenden Sie sich gerne persönlich an uns!

Kontakt

Caritas Berufsfachschule für
Altenpflege Landshut

Gestütstraße 4a
84028 Landshut
Telefon 0871 974589-0
Telefax 0871 974589-89
info@bfs-altenpflege-landshut.de
www.bfs-altenpflege-landshut.de

Berufsfachschule für Altenpflege Landshut

In Deutschland sind immer mehr ältere Menschen auf professionelle Hilfe angewiesen. Sie brauchen engagierte Menschen, die mit hohem fachlichen Können und sozialer Kompetenz pflegen und unterstützen.

Unsere Berufsfachschule bietet die dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in.

Der Schule liegt das christliche Menschenbild zugrunde. Unsere Schüler sollen während ihrer Ausbildung zu Persönlichkeiten heranreifen, die Verantwortung übernehmen können und die Individualität jeder Person achten.

Die Pflege alter Menschen stellt einen hohen Anspruch an die Pflegenden. An unserer Schule erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung, die den ganzen Menschen in all seiner Vielfalt im Blick hat. Wir vermitteln fachliche Kompetenz, praxisbezogene und menschennahe Pflege sowie qualifiziertes theoretisches Wissen.

Unsere Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Rechtsträger der Berufsfachschule für Altenpflege Landshut ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.

Altenpfleger/innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige alte Menschen. Sie unterstützen sie bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.

Als Altenpfleger/in arbeiten Sie in

  • Alten- und Pflegeheimen
  • Sozialstationen und ambulanten Pflegestationen
  • Einrichtungen mit betreutem Wohnen
  • Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege
  • Kliniken mit gerontopsychiatrischen Abteilungen
  • geriatrischen Krankenhäusern
  • Beratungsstellen für Senioren und Angehörige
  • und weiteren Einrichtungen der Alten- und Seniorenhilfe.

Wir bieten Ihnen verschiedene Ausbildungswege in die Altenpflege:

  • eine dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in,
  • eine zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in (Ausbildungsverkürzung möglich durch § 7 Abs. 1 Nr. 2 Altenpflegegesetz),
  • eine einjährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/in (Ausbildungsverkürzung möglich durch § 7 Abs. 1 Nr. 1 Altenpflegegesetz).
    Unsere Ausbildungen vermitteln die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menscher erforderlich sind.

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und fachpraktischem Unterricht in der Altenpflegeschule und einer praktischen Ausbildung bei einem Kooperationspartner der Altenpflegeschule (stationäre und ambulante Einrichtung der Altenhilfe). Die praktische Ausbildung bildet dabei den Schwerpunkt. Fragen Sie ruhig beim nächstgelegenen Caritas Alten- und Pflegeheim oder der ambulanten Krankenpflege der Caritas nach, ob Sie dort Ihre praktische Ausbildung machen können.

Die Ausbildungen erfolgen nach dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) vom 1. August 2003.

Außerdem bieten wir an:

  • die einjährige Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege)
  • Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter/-in (evtl. möglich über WeGebAU-Förderung)

Fragen Sie bei uns nach. Wir finden mit Ihnen den richtigen Ausbildungsweg!

Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst 2100 Stunden, in denen folgende Bereiche unterrichtet werden:

Medizinisch-pflegerischer Bereich

  • Grundlagen der Altenpflege
  • Alten- und Altenkrankenpflege (Theorie: z.B. Anatomie, Krankheitslehre, Arzneimittelkunde, Hygiene, Ernährungslehre)
  • Alten- und Altenkrankenpflege (Praxis)

Berufskundlicher Bereich

  • Berufskunde
  • Recht und Verwaltung
  • EDV

Sozialpflegerischer und hauswirtschaftlicher Bereich

  • Lebensgestaltung (Soziologie)
  • Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung (z.B. Haushaltsführung, Gymnastik)

Allgemeiner Bereich

  • Deutsch und Kommunikation
  • Sozialkunde

Die praktische Ausbildung umfasst 2500 Stunden und verteilt sich wie folgt:

  • 400 Stunden in stationären Pflegeeinrichtungen
  • 400 Stunden in ambulanten Pflegeeinrichtungen
  • 1200 Stunden zur Vertiefung der oben genannten Lernfelder
  • 200 Stunden in mindestens einer der folgenden Einrichtungen: Psychatrische Klinik/Abteilung, Geriatrische Klinik/Abteilung, Geriatrische Rehabilitationseinrichtung, Offene Altenhilfe.
  • Die restlichen 300 Stunden verteilen sich auf alle bisherigen Bereiche der praktischen
    Ausbildung.

Die praktische Ausbildung findet im Wechsel mit der theoretischen Ausbildung statt. Die Abschnitte der theoretischen und der praktischen Ausbildung sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt.

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Altenpflegerin” bzw. “Altenpfleger” wird auf Antrag erteilt, soweit die antragstellende Person

  • sie durch das Altenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die jeweils vorgeschriebene Prüfung bestanden hat,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

Neben der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs benötigen Sie einen

  • Realschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.
  • Hauptschulabschluss (oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss) und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung.
  • Hauptschulabschluss und den Nachweis als Fachpflegehelfer/in (Alten-, Kranken- oder Sozialpflege).

Gleichzeitig ist ein Ausbildungsplatz in einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung der Altenhilfe erforderlich (Alten- und Pflegeheime oder Sozialstationen).

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an rechts stehende Adresse. Die theoretische Ausbildung startet jedes Jahr mit Beginn des Schuljahres.

Bitte bewerben Sie sich gleichzeitig um einen Ausbildungsplatz in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe. Die Ausbildung dort beginnt bereits am 1. August!

Ihre monatliche Ausbildungsvergütung richtet sich nach den tariflichen Vorgaben des Ausbildungsplatzes.

Pro Schuljahr können wir 25 Teilnehmer aufnehmen.

Die Kosten der Ausbildung setzen sich aus Schulgeld, Lehrbücher/Skripten und Aufnahmegebühr zusammen. Über die aktuellen Preise informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch, auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme. Sie können sich dazu außerdem an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Amt für Ausbildung wenden.

Ansprechpartner

Sabine Wurzer
Schulleiterin
Telefon 0871 974589-0
Telefax 0871 974589-89
s.wurzer@bfs-altenpflege-landshut.de
www.bfs-altenpflege-landshut.de

Caritas Berufsfachschule für
Altenpflege und Altenpflegehilfe

Gestütstraße 4a
84028 Landshut
www.bfs-altenpflege-landshut.de

Zertifizierung

Die Berufsfachschule für Alten- und Altenpflegehilfe Landshut ist pCC-zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Landshut

Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)

Wir bieten Ihnen eine einjährige Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Pflegefachhelfer/in (Altenpflege).

Unserer Schule liegt ein christliches Menschenbild zugrunde. Neben der fachlichen Schulung nehmen das Heranreifen zu einer Persönlichkeit durch Austausch untereinander und Übernahme von Verantwortung und die Achtung der Individualität des Anderen einen sehr breiten Raum während der Ausbildung ein.

Altenpflege stellt einen sehr hohen Anspruch an Pflegende. Wir ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine Bildung, die den ganzen Menschen in all seiner Vielfalt im Blick hat. Wir vermitteln fachliche Kompetenz, praxisbezogene und menschennahe Pflege und qualifiziertes theoretisches Wissen.

Unsere Ausbildung vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen unter Anleitung eine Pflegefachkraft erforderlich sind.

Aufnahmevoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
  • Mindestalter 17 Jahre; bei einer entsprechenden persönlichen Reife bereits mit 16 Jahren in die Ausbildung einsteigen

Ausbildungsinhalte

Theoretischer und fachpraktischer Unterricht (800 Stunden)

  • Berufs-, Rechts-, und Sozialkunde 120 Stunden
  • Deutsch und Kommunikation 80 Stunden
  • Grundlagen der Pflege 200 Stunden
  • Pflege und Betreuung 400 Stunden

Pflegerische Praxis (700 Stunden)
davon in der Krankenpflege mindestens 160 Stunden

Kosten und Fördermöglichkeiten

Pro Schuljahr können wir 25 Teilnehmer aufnehmen.

Die Kosten der Ausbildung setzen sich aus Schulgeld, Lehrbücher/Skripten und Aufnahmegebühr zusammen. Über die aktuellen Preise informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch, auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme. Sie können sich dazu außerdem an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Amt für Ausbildung wenden.

Bildergalerie

Zuständige Aufsichtsbehörde

Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet 42.2:
Berufliche Schulen II
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg