
Herzlich willkommen!
Auf den folgenden Seiten wollen wir dich über unsere Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik Regensburg und unsere Ausbildungen informieren. Wenn du Interesse an einer Ausbildung bei uns hast, dann nimm gerne mit uns Kontakt auf!
Private Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik Regensburg
Die Regensburger Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik ist derzeit die größte Fachakademie für Sozialpädagogik in Ostbayern. Träger der Fachakademie ist der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. Sie wurde 1971 gegründet, um qualifizierte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Erzieherinnen und Erzieher auszubilden. Die Erzieherpraktikantinnen und -praktikanten, Auszubildenden und Studierenden werden darauf vorbereitet, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und im sonderpädagogischen Bereich zu arbeiten.
Die Fachakademie ist eine private Schule, die staatlich anerkannt ist. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen. Die Ausbildung an der Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik ist im Rahmen der Regelausbildung und im Rahmen von OptiPrax möglich.
Die Fachakademie vertritt die Grundwerte des christlichen Glaubens. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass im Verlauf der Ausbildung neben der Vermittlung von fachlichem Wissen und Können bei den Auszubildenden auch die Bereitschaft zu einer Erziehung geweckt wird, die vom christlichen Glauben getragen ist. Schulträger und Schulleitung setzen voraus, dass Bewerber für die Ausbildung an der Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik diese grundlegende Ausrichtung der Schule bejahen und sich während der Ausbildung an diesen Zielvorstellungen orientieren sowie den Unterricht in Katholischer Theologie/Religionspädagogik besuchen.
Kontakt
Private Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik
Adolf-Schmetzer-Straße 2-4
93055 Regensburg
Telefon 0941 79995-0
Telefax 0941 79995-10
info@faks-regensburg.de
www.faks-regensburg.de
Regelausbildung
Aufnahmevoraussetzungen für die vierjährige Ausbildung mit SEJ
Schulische Vorbildung
Mittlerer Schulabschluss
Aufnahmevoraussetzungen für die dreijährige Ausbildung ohne SEJ
Schulische Vorbildung
Mittlerer Schulabschluss
Weitere Voraussetzungen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach Anlage 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a und b d. FakO v. 9.5.2017,
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr nach Anlage 3 d. FakO v. 9.5.2017 oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
Ausbildungsstruktur
Die Regelausbildung an unserer Fachakademie dauert insgesamt vier Jahre und gliedert sich in folgende drei Ausbildungsabschnitte:
Einjähriges sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Mit dem erfolgreichen Abschluss des sozialpädagogischen Einführungsjahres erhalten die Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten die Möglichkeit, die zweijährige theoretische Ausbildung zu absolvieren.
Zweijährige theoretische Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Einjähriges Berufspraktikum
Ausbildungsziel
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.
Das sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss
Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das zweijährige sozialpädagogische Seminar (SPS) durch das einjährige sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) abgelöst. Die Ausbildung verkürzt sich dadurch insgesamt auf vier Jahre.
Das SEJ dient dazu, erste praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu sammeln und diese mit theoretischen Grundlagen zu verbinden. Die Auszubildenden arbeiten deshalb in einer sozialpädagogischen Einrichtung und kommen für den Unterricht an die Fachakademie. Das SEJ wird vergütet.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss ist das Absolvieren des SEJ die Zulassungsvoraussetzung zur weiteren Ausbildung an der Fachakademie.
Zweijährige schulische Ausbildung
Lernfelder
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln, pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern, sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen, Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren.
Unterrichtsfächer
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik, Politik und Gesellschaft sowie Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung, Ökologie/Gesundheitspädagogik, Recht und Organisation, Literatur- und Medienpädagogik, Englisch, Deutsch, Theologie/Religionspädagogik, Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung, Kunst- und Werkpädagogik, Sozialpädagogische Praxis
Fachpraktische Ausbildung
Im Rahmen der sozialpädagogischen Praxis werden Praktika durchgeführt in Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Horten, Heimen oder sonderpädagogischen Einrichtungen und in der Grundschule. Ferner finden Hospitationen in Förderschulen, Behinderteneinrichtungen und Jugendzentren statt.
Übungen
Alle Studierenden haben die Möglichkeit, aus einem breit gefächerten Angebot von Übungen auszuwählen. Bis Ende des zweiten Jahres müssen gemäß der Fachakademieordnung insgesamt sechs Übungen belegt werden. An unserer Fachakademie gibt es ein breitgefächertes Angebot an Übungen aus verschiedenen Bereichen zu den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern von Erzieherinnen und Erziehern z. B. Freizeitpädagogik, Gesprächsführung und Konfliktlösung, Team- und Mitarbeiterführung, Psychische Störungen und Erkrankungen, Elternarbeit und Erziehungspartnerschaft, Aggressive Kinder und Jugendliche, Religionspädagogik, Soziales Kompetenztraining, Englisch im Beruf, Percussion, Gitarre, Textiles Gestalten, Stimmbildung und Chor
Zusatzfach
Mathematik
Dieses Fach kann an der Fachakademie freiwillig belegt werden, um das allgemeine Fachabitur zu erlangen.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Zusätzlich kann durch die freiwillige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (ErgPOFHR) das fachgebundene Fachabitur erworben werden. Durch erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Zusatzfaches Mathematik oder das Ablegen der Ergänzungsprüfung im Fach Mathematik kann darüber hinaus das allgemeine Fachabitur erlangt werden. Unabhängig von der Ergänzungsprüfung erwerben die Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie mit dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherinnen / staatlich anerkannte Erzieher die Zugangsberechtigung zur Hochschule (seit 1.8.2009).
Einjähriges Berufspraktikum
Das Berufspraktikum wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung durchgeführt und dauert zwölf Monate.
Die Ausbildungsvergütung während des Berufspraktikums orientiert sich an den jeweils gültigen Tarifsätzen.
Die zweijährige theoretische Ausbildung endet mit der theoretischen Abschlussprüfung (1. Prüfungsabschnitt), das Berufspraktikum mit der praktischen Abschlussprüfung (2. Prüfungsabschnitt).
Zusätzlich kann durch die freiwillige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (ErgPOFHR) die fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden. Durch erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Zusatzfaches Mathematik oder Bestehen der Ergänzungsprüfung im Fach Mathematik besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen.
Aufgrund des Schulgeldersatzes vonseiten des Ministeriums verzichtet die Fachakademie auf die Erhebung von Schulgeld bei allen Auszubildenden. Daher werden nur anteilige Kosten für die Aufnahme, Verwaltung und Materialien erhoben.
Die Kosten unterteilen sich in der Regelausbildung wie folgt:
Aufnahmegebühr: 200 € (diese wird mit den Verwaltungs- und Materialkosten für das erste Ausbildungsjahr verrechnet, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kosten entstehen).
Theoretische Ausbildung (1. und 2. Studienjahr): 130 € pro Schuljahr.
Berufspraktikum: 60 € pro Jahr.
Sonstige individuelle Kosten können für einzelne wichtige Bücher im Rahmen der Erzieherausbildung, für Studienfahrten/Exkursionen und gesonderte Veranstaltungen anfallen.
Finanzierungsmöglichkeiten: Die praktische Tätigkeit im ersten Ausbildungsjahr (SEJ) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet. Für die theoretische Ausbildung besteht ggf. die Möglichkeit, sog. Aufstiegs-BAföG gem. AFBG (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung) zu beziehen (die Beantragung von Aufstiegs-BAföG liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden). Die praktische Tätigkeit im letzten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger entsprechend der jeweils gültigen Tarifsätze wiederum vergütet.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben
- Lückenloser Lebenslauf
- Passbild
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (insbesondere des aktuellsten Zeugnisses)
- Bescheinigungen über eine berufliche Vorbildung (soweit vorhanden)
Vor Beginn des sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) reichen Sie bitte zum 15. Juli nach:
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist (vgl. § 6 FakO), s. Formular im Downloadbereich.
Vor Beginn des 1. Studienjahres (ohne SEJ) reichen Sie bitte zum 15. Juli nach:
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist.
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist (vgl. § 6 FakO), s. Formular im Downloadbereich.
- Nachweis der Voraussetzung für die Aufnahme in das erste Studienjahr ohne SEJ gem. § 6 FakO v. 9.5.2017
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis von Deutschkompetenzen, mindestens auf Niveau B2
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, sie ist auch online möglich.
Letzter Anmeldetermin ist der 1. März des Jahres, in dem die Ausbildung an der Fachakademie beginnt.
Ansprechpartner
Frank Blochberger
Schulleiter
Dr. Nicole Ehrmann-Ludwig
Stellvertretende Schulleiterin
Telefon 0941 79995-0
Telefax 0941 79995-10
info@faks-regensburg.de
www.faks-regensburg.de
Private Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik
Adolf-Schmetzer-Straße 2-4
93055 Regensburg
www.faks-regensburg.de
PiA (ehemals OptiPrax)
Für die dreijährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher im Rahmen der praxisintegrierten Variante können sich diejenigen direkt bewerben, die über ein (Fach-)abitur oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Bis zum Ausbildungsbeginn muss ein Nachweis über ein mindestens 200-stündiges Praktikum oder eine berufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorgelegt werden.
Ausbildungsstruktur
Die OptiPrax-Ausbildung an unserer Fachakademie ist eine duale Ausbildung mit optimierten Praxisphasen. Sie dauert insgesamt drei Jahre und gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil:
Fachtheoretische Ausbildung (insg. 2400 Stunden) an der Fachakademie für Sozialpädagogik
Fachpraktische Ausbildung (insg. 2400 Stunden) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Der fachtheoretische und praktische Teil findet während der drei Ausbildungsjahre i.d.R. im wöchentlichen Wechsel statt. Für den fachpraktischen Teil der Ausbildung benötigen Sie zusätzlich zum Schulplatz eine sozialpädagogische Einrichtung als Praxisstelle (separates, individuelles Bewerberverfahren).
Ausbildungsziel
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der OptiPrax-Ausbildung wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.
Für die Erlangung der Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” ist das erfolgreiche Absolvieren einer Abschlussprüfung im letzten Jahr der OptiPrax-Ausbildung erforderlich. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Aufgrund des Schulgeldersatzes vonseiten des Ministeriums verzichtet die Fachakademie auf die Erhebung von Schulgeld bei allen Auszubildenden. Daher werden nur anteilige Kosten für die Aufnahme, Verwaltung und Materialien erhoben.
Die Kosten unterteilen sich in der OptiPrax-Ausbildung wie folgt:
Aufnahmegebühr: 200 € (diese wird mit den Verwaltungs- und Materialkosten für das erste Ausbildungsjahr verrechnet, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kosten entstehen).
2. Ausbildungsjahr in OptiPrax: 120 € pro Jahr
3. Ausbildungsjahr in OptiPrax: 120 € pro Jahr
Sonstige individuelle Kosten können für einzelne wichtige Bücher im Rahmen der Erzieherausbildung, für Studienfahrten/Exkursionen und gesonderte Veranstaltungen anfallen.
Finanzierungsmöglichkeiten: Die praktische Tätigkeit im Rahmen der OptiPrax-Ausbildung wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben
- Lückenloser Lebenslauf
- Passbild
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (insbesondere des aktuellsten Zeugnisses)
- Bescheinigungen über eine berufliche Vorbildung (soweit vorhanden)
Vor Beginn der praxisintegrierten Ausbildung reichen Sie bitte zum 15. Juli nach:
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist.
- Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist (vgl. § 6 FakO), s. Formular im Downloadbereich.
- Nachweis über ein mindestens 200-stündiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Falls zutreffend: Anerkennungsnachweis von im Ausland erworbenem/-er Abiturzeugnis / Hochschulzugangsberechtigung
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis von Deutschkompetenzen, mindestens auf Niveau B2
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, sie ist auch online möglich.
Letzter Anmeldetermin ist der 1. März des Jahres, in dem die Ausbildung an der Fachakademie beginnt.
Formulare für Bewerber
Formulare für die Praxis
Formulare für das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ):
SEJ Infoblatt
SEJ Fragebogen
SEJ Praktikumsvertrag
SEJ Zwischen-/Endbeurteilung
Formular für das Blockpraktikum:
Blockpraktikum Beurteilung
Formulare für das Berufspraktikum:
Berufspraktikum Infoblatt
Berufspraktikum Fragebogen
Berufspraktikum Ausbildungsvertrag
Berufspraktikum Zwischen-/Endbeurteilung
Formulare PiA:
PiA-Ausbildungsvertrag
PiA 1 u. PiA 2 Zwischen-/Endbeurteilung
PiA 3 Zwischen-/Endbeurteilung
Die PDFs können am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder per Hand ausgefüllt werden.
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