FAQ

hast du Fragen?

Du hast Fragen?
Wir die Antworten!

Ja. In der Sozialwirtschaft bewegt sich soviel, dass wir deine Bewerbung gerne behalten und bei Bedarf auf dich zurückkommen.

Bei uns gibt es Entwicklungs- und Aufstiegschancen, damit dein Beruf ein Leben lang spannend bleibt. Wir verfügen über ein breites Angebot an Fort- und Weiterbildungen. Du profitierst von dem bundesweiten Netzwerk Caritas. Neben der Fachkompetenz legen wir auch Wert auf die „weichen Faktoren“, die im Umgang mit Menschen entscheidend sind. Deine Persönlichkeit und deine Karriere liegen uns am Herzen.

Ja. Gerade in der Pflege bietet die Caritas viele Teilzeitstellen an. Denn wer herausfordernde Aufgaben übernimmt, braucht auch Ruhephasen. Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell in Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung geregelt. Eine Ausbildung in Teilzeit ist ebenfalls möglich.

Teilzeit ist bei der Caritas auch ein Modell für Führungskräfte. Topsharing-Modelle funktionieren, wenn ein offener Kommunikationsstil gepflegt wird und die „Chemie“ in den Tandems stimmt.

Die Caritas steht für einen fairen Lohn und hat ein eigenes Arbeits- und Tarifrecht. Die Tarife orientieren sich in ihrer Höhe an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Dabei liegen die Vergütungen im caritativen Dienst in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich gezahlt werden. Eine Fachkraft in der Pflege verdient bei der Caritas Regensburg beispielsweise zehn Prozent mehr als der Branchenschnitt. Im Vergleich mit anderen Ausbildungsberufen wie dem Mechatroniker liegt sie mindestens gleichauf. Lesen Sie hier mehr über den Gehaltsvergleich „Altenpflege und Mechatronik“ und Lohn bei der Caritas im Vergleich zu anderen Trägern.

Das AVR sieht bundesweit einheitliche Regelungen im Arbeitsrecht für die Einrichtungen und Dienste vor. Neben dem Bundestarif kann es regionale Tarife geben, abgestimmt auf die regionalen Gegebenheiten.

Nein. Die Caritas stellt auch Mitarbeiter einer anderen christlichen oder nichtchristlichen Konfession ein. In Ausnahmen sind Angehörige nichtchristlicher Religionen sogar dezidiert gefragt, beispielsweise im Migrationsbereich. Das Gesetz gestattet kirchlichen Arbeitgebern, dass sie von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres Selbstverständnisses verlangen.